Nachweis der Jagdliche Eignung im Bau / JE

 

 

VORAUSSETZUNGEN LAUT DER NEUEN PRÜFUNGSORDNUNG DES ÖDHK AB 01.01.2024

 

 

Eine positive Absolvierung der JE ist Antrittsvoraussetzung für die Vollgebrauchsprüfung!!!! 

 

Bei der JE soll der Dachshund seine Verwendbarkeit bei der Bodenjagd auf wehrhaftes Wild unter Beweis stellen. 

Der Nachweis der Jagdlichen Eignung erfolgt im Rahmen der Jagdausübung - Hundeführer muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.

 

Welche Voraussetzung benötigt man zur Jagdlichen Eignung am Bau? Welche Voraussetzungen benötigt man zur Vollgebrauchsprüfung?
  • Schussfestigkeit (mindestalter 6 Monate)
  • Mindestalter des Hundes bei JE: 12 Monate
  • Bestandene Prüfungen: Schf., Spurlautprüfung, Jagdliche Eignung/JE
  • Mindestalter des Hundes bei VGP: 12 Monate
  • evtl. Int. Formwert (bei einer Int. VGP zur CACIT Vergabe) 

 

Bei der Anmeldung zur Jagdlichen Eignung & Vollgebrauchsprüfung müssen alle Voraussetzungen bereits erfüllt sein!!!

 

 

Die Sektion OÖ versucht, wenn sich die Gelegenheit ergibt, heuer auch wieder JE durchzuführen.

Termine dazu werden separat bekannt gegeben!

 

Deshalb würde ich alle OÖ Mitglieder bitten, falls jemand eine JE absolvieren möchte bzw. benötigt, den nachstehenden Meldeschein  vollständig und leserlich auszufüllen und an die Sektion OÖ per Mail (PDF) retour zu senden.

oberoesterreich@dachshundeklub.at

 

Download
NACHWEIS DER JAGDLICHEN EIGNUNG IM BAU
Meldeschein JE.pdf
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  • Antrittsreihung nach Meldeeingang!
  • OÖ Mitglieder werden vorgezogen!

Ihr findet uns auch auf FACEBOOK mit den neuesten Aktivitäten in der Sektion OÖ!


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